Bei der Ansiedlung von Betrieben auf größeren zusammenhängenden Flächen wie etwa Wirtschaftsparks hat die Praxis gezeigt, dass die Unterscheidung der beiden Baulandwidmungsarten "Industriegebiet" und "Betriebsgebiet" für eine Weiterentwicklung einzelner Betriebe hinderlich sein kann. Bisher musste für jeden ansiedlungswilligen Betrieb die passende Widmung gesucht oder erst neu vom Gemeinderat verordnet werden. Dabei konnte es passieren, dass die liberale Widmung für Industriegebiete vorgelegen ist, ein emissionsschwacher Betrieb aber die weniger liberale Betriebsgebietswidmung brauchte und eine Ansiedlung daher erst nach einer Rückwidmung auf Bauland-Betriebsgebiet möglich war. Mit dieser Novelle ist dieser Verwaltungsaufwand nunmehr nicht mehr notwendig, im Bauland-Industriegebiet können auch kleinere oder emissionsarme Betriebe angesiedelt werden (jedoch natürlich nicht umgekehrt). Ausdrücklich ausgenommen von dieser Vereinfachung sind Handelsbetriebe, die auf der "grünen Wiese" schon seit Jahren nicht mehr ermöglicht werden. "Das Land Niederösterreich zeichnet sich dadurch aus, dass es schnelle Behördenwege für Betriebsansiedlungen bietet. Durch eine Novelle des NÖ Raumordnungsgesetz soll dieser Weg nun weiter forciert werden," fasst Landesrat Dr. Stephan Pernkopf zusammen.
Erleichterung bei Betriebsansiedelungen
Mit der Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes erleichtert der NÖ Landtag unter Federführung der VP-Abgeordneten zukünftige Betriebsansiedelungen in den Gemeinden.
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